Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt – aber betrifft es mich überhaupt?
Was Geschäftskunden über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wissen müssen.
Barrierefreiheit ist ein Thema, das im digitalen Raum oft übersehen – und selten zu Ende gedacht wird. Spätestens mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird sich das ändern. Ab Juni 2025 treten gesetzliche Vorgaben in Kraft, die viele Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit verpflichten.
Aber gilt das auch für Ihr Unternehmen?

Was ist das BFSG – und wen betrifft es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde verabschiedet, um den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern. Es basiert auf einer EU-Richtlinie und verpflichtet unter anderem:
- Betreiber von Onlineshops
- Anbieter von Buchungsportalen
- Unternehmen mit digitalen Self-Service-Angeboten
Voraussetzung: Das Angebot richtet sich an Verbraucher (B2C).
B2B-Unternehmen sind davon in der Regel nicht betroffen, sofern die Angebote klar auf Geschäftskunden ausgerichtet sind – also weder visuell noch sprachlich oder funktional für Privatkunden gedacht sind.
Also: Alles egal für B2B?
Nicht ganz.
Denn auch wenn das Gesetz für viele B2B-Anbieter (noch) keine Pflicht darstellt, bleibt die Frage:
Wie barrierefrei ist Ihre Kommunikation – und wie zugänglich ist Ihre Marke?
Barrierefreiheit beginnt nicht erst bei Screenreadern. Sie betrifft die gesamte Struktur Ihrer Website, Ihre PDFs, Kontraste, Navigation, Sprache und Bedienbarkeit. Und: Sie wird zunehmend zum Qualitäts- und Vertrauensmerkmal – auch im B2B-Kontext.
Das heißt Barrierefreiheit für uns bei flame
Bei flame denken wir Barrierefreiheit nicht als Pflicht, sondern als Gestaltungsauftrag.
Ob Website, Katalog oder Employer Branding – wir berücksichtigen Barrierefreiheit standardmäßig in unseren Projekten:
- Kontrast & Farbwahl nach
- Klare Struktur und Nutzerfreundliche Bedienung
- Alt-Texte & klare Navigationspfade
- barrierearme PDFs
Und wenn Sie wissen wollen, wo Sie aktuell stehen, bieten wir Ihnen:
Fazit: Ein Thema für alle, die mitdenken
Barrierefreiheit ist mehr als Gesetz – sie ist ein Zeichen für Haltung, für Qualität und für Zugänglichkeit.
Und ja: Auch im B2B kann sie zum Wettbewerbsvorteil werden.
👉 Sprechen Sie mit uns – wir helfen Ihnen gern, Ihre Kommunikation inklusiver zu gestalten.